Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche aus Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse sowie schadensrechtliche Ansprüche zwischen Personen untereinander. Nachfolgend sind ein paar Beispiele aufgeführt, die einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten darstellen:
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, insbesondere Kauf-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Sachmängelansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Sachenrecht
- Besitzansprüche
- Unterlassungsansprüche