Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche aus Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse sowie schadensrechtliche Ansprüche zwischen Personen untereinander. Nachfolgend sind ein paar Beispiele aufgeführt, die einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten darstellen:

  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, insbesondere Kauf-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Sachmängelansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Sachenrecht
  • Besitzansprüche
  • Unterlassungsansprüche