Ausländerrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne im gesamten Bereich des Ausländerrechts. Nachfolgend sind ein paar Beispiele aufgeführt, die einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten darstellen:
- Aufenthaltserlaubnisse (Verlängerung der Aufenthaltstitels / Niederlassungserlaubnis)
- Schutz vor Ausweisung, Abschiebung oder drohender Aufenthaltsbeendigung
- Aufenthalt zur Studien- oder Ausbildungszwecken
- Zusammenführung der Familie (Ehegatten- und Kindernachzug)
- Aufenthaltserlaubnisse für spezielle Berufsgruppen (Hochqualifizierte, Künstler)
- Aufenthalt aus humanitären Gründen