Ausländerrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne im gesamten Bereich des Ausländerrechts. Nachfolgend sind ein paar Beispiele aufgeführt, die einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten darstellen:

  • Aufenthaltserlaubnisse (Verlängerung der Aufenthaltstitels / Niederlassungserlaubnis)
  • Schutz vor Ausweisung, Abschiebung oder drohender Aufenthaltsbeendigung
  • Aufenthalt zur Studien- oder Ausbildungszwecken
  • Zusammenführung der Familie (Ehegatten- und Kindernachzug)
  • Aufenthaltserlaubnisse für spezielle Berufsgruppen (Hochqualifizierte, Künstler)
  • Aufenthalt aus humanitären Gründen