Verkehrsrecht (weitere Informationen)

Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Verkehrsrechts ist für unsere Kanzlei von großer Bedeutung und Interesse. Haben Sie Fragen im Bereich des Verkehrsrechts? Kontaktieren Sie uns. Wie helfen Ihnen gerne. Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit mehren Jahren erfolgreich mit allen Themengebieten im gesamten Bereich des Verkehrsrechts.

Insbesondere spezialisiert sich unsere Kanzlei auf Beratung in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:

Verkehrszivilrecht

Abwicklung von Verkehrsunfällen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Wir stehen Ihnen zur Seite, bei Fragen bezüglich der Abwicklung der Unfälle. Insbesondere unterstürzen wir Sie bei Klärung solch wichtiger Fragen wie:
Wer zahlt den in Folgen des Unfalls entstandenen Schaden?
Wer trägt die Arzt- und Heilungskosten?
Haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Hinterbliebenenrente?
Wer trägt die Kosten der Auseinandersetzung (Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigenkosten)?
Wer trägt die Mietwagenkosten?
Wer zahlt die Nutzungsausfallkosten?
Wer hat die Abschleppdienstkosten bzw. Standkosten zu tragen?
Wem fallen die Entsorgungskosten zur Last?
Nach einer genauen Prüfung der Sach- und Rechtslage machen wir die sodann Ihnen zustehenden oben genannten Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung für Sie geltend.

Ordnungswidrigkeien- und Verkehrsstrafrecht
Bußgeldsachen/ -verfahren

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei allen Fragen zu Bußgeldsachen/ -verfahren. Hierzu gehören folgende Themengebiete:
Bußgeld oder Strafe?
Alkohol und Drogen
Anordnung eines Fahrverbots
Punkte in Verkehrszentralregister Flensburg
Führung eines Fahrtenbuches

Alkohol und Drogen

Der Nachweis von Alkohol oder Drogen bei einem an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann zahlreiche unangenehme Folgen für diesen haben. Dabei ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sehr wahrscheinlich. Meistens wird - sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden - davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall "deshalb" verursacht hat.

Fahrerflucht/strong>

Fahrerflucht gilt weitläufig als Kavaliersdelikt. Doch ist diese Sichtweise extrem gefährlich; denn Fahrerflucht wird hart bestraft. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (wenigstens 6 Monate) und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Körperverletzung oder Tötung

Als Opfer oder deren Angehörige können Sie Schadensersatzansprüche wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld gegen den Täter durchsetzen. kommt es in Betracht, dass Sie in dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger auftreten; auch hier sollten Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen.
Als Beschuldigter, dem fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung vorgeworfen wird, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Führerscheinrecht

Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
In manchen Fällen, sei es, weil Sie zu schnell gefahren sind oder weil Sie unter Alkohol und Drogen Ihr Fahrzeug geführt haben, macht die ordnet die entsprechende Behörde an, die Fahrerlaubnis des Schuldigen einzuziehen.
Anordnung der MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung)
Jemandem, der sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder jemandem, der noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen auferlegen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen.